Anrufen: 0177 1425190

Kosten und Ablauf

Was ShäRi kostet. Ehrlich erklärt.

Gute Hilfe darf kein Rätsel sein. Die wichtigste Nachricht zuerst: Mit 131 € allein sind es rund 4 Stunden im Monat. Kombiniert mit Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege sind bis zu 12 Stunden im Monat drin, oft mehr. Wir rechnen das für Sie aus und regeln alles mit der Pflegekasse.

Topf 1: Der Entlastungsbetrag (131 € im Monat)

Ab Pflegegrad 1 stehen jeder Familie 131 € im Monat aus der Pflegekasse zu (§ 45b SGB XI). Dieses Geld ist für Hilfe im Alltag gedacht: Haushalt, Begleitung, Gesellschaft. Es wird nicht ausgezahlt, sondern über anerkannte Anbieter abgerechnet. Die meisten Familien lösen es nie ein, und das ist verschenktes Geld. Wichtig: Ungenutzte Restbeträge verfallen zum 30.06. des Folgejahres.

So läuft die Abrechnung nach unserer Anerkennung

Sie müssen nichts einreichen und kein Geld vorstrecken. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und kümmern uns um die Anträge für alle drei Töpfe. Sie bekommen von uns eine klare Übersicht über die Stunden, mehr Papierkram gibt es für Sie nicht.

Rechnen Sie selbst

Welchen Pflegegrad hat Ihr Familienmitglied?

Das steht Ihrer Familie sicher zu: 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Das sind bei ShäRi rund 4 gute Stunden.

Ab Pflegegrad 2 ist deutlich mehr möglich: Mit dem Umwandlungsanspruch und der Verhinderungspflege (bis zu 3.539 € im Jahr) kommen viele Familien auf 12 Stunden im Monat und mehr. Wir rechnen das gern für Sie aus.

Gilt nach unserer Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag. Ohne Pflegegrad geht es auch, als Selbstzahler. Alles über Kosten und Abrechnung

Topf 2: Der Umwandlungsanspruch (ab Pflegegrad 2)

Ab Pflegegrad 2 dürfen bis zu 40 % der sogenannten Pflegesachleistung in Alltagshilfe umgewandelt werden (§ 45a SGB XI). Das sind bei Pflegegrad 2 rund 318 € im Monat, bei Pflegegrad 3 rund 599 €. Ehrlich dazugesagt: Die Umwandlung kürzt das Pflegegeld anteilig. Ob sich das für Ihre Familie lohnt, rechnen wir Ihnen vorher transparent vor, ohne Kleingedrucktes.

Topf 3: Die Verhinderungspflege (bis zu 3.539 € im Jahr)

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 39 SGB XI). Er ist dafür da, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen, und er lässt sich auch stundenweise nutzen: für den festen Nachmittag, an dem unsere Helferin da ist und Sie durchatmen können.

Wie viele Stunden sind möglich? Fünf Beispiele.

So viel Alltagshilfe kann die Pflegekasse je nach Pflegegrad bezahlen, wenn alle Töpfe klug kombiniert werden:

  • Pflegegrad 1 rund 4 bis 5 Stunden im Monat

    über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.

  • Pflegegrad 2 bis zu 15 Stunden im Monat möglich

    Entlastungsbetrag plus Umwandlungsanspruch (rund 318 €/Monat) plus stundenweise Verhinderungspflege.

  • Pflegegrad 3 23 Stunden im Monat und mehr möglich

    Entlastungsbetrag plus Umwandlungsanspruch (rund 599 €/Monat) plus stundenweise Verhinderungspflege.

  • Pflegegrad 4 rund 25 Stunden im Monat möglich

    Entlastungsbetrag plus Umwandlungsanspruch (rund 744 €/Monat). In diesem Pflegegrad ist meist ein Pflegedienst an Bord, ShäRi ergänzt um Alltag und Entlastung.

  • Pflegegrad 5 rund 30 Stunden im Monat möglich

    Entlastungsbetrag plus Umwandlungsanspruch (rund 920 €/Monat). Auch hier gilt: Die Pflege übernimmt der Pflegedienst, wir den Alltag.

Ein Beispiel: Frau Petersen aus Mürwik

Frau Petersen, 82, hat Pflegegrad 2. Ihre Tochter wohnt in Hamburg und kommt nur am Wochenende. Kombiniert ergeben Entlastungsbetrag (131 €) und Umwandlungsanspruch (rund 318 €) etwa 12 Stunden im Monat: dienstags Haushalt und Einkauf, freitags Spaziergang und Kaffee. Braucht die Tochter eine Auszeit, kommt stundenweise die Verhinderungspflege dazu. Aus eigener Tasche: 0 €. Ehrlich dazugesagt: Die Umwandlung kürzt das Pflegegeld anteilig, auch das rechnen wir vorher transparent vor.

Realistisch planen die meisten Familien 8 bis 12 Stunden im Monat, etwa zwei bis drei feste Besuche pro Woche. Was für Ihre Familie passt und was der Umwandlungsanspruch beim Pflegegeld bedeutet, rechnen wir im Erstgespräch gemeinsam durch. Kostenlos und unverbindlich.

Ohne Pflegegrad: als Selbstzahler

Auch ohne Pflegegrad kommt ShäRi zu Ihnen, zu einem festen Stundenpreis. Den genauen Preis veröffentlichen wir hier vor dem Start. Zur Orientierung: Vergleichbare Angebote kosten in Flensburg heute meist zwischen 30 und 48 € pro Stunde. Sicher ist: keine Anfahrtskosten in Flensburg, keine versteckten Gebühren.

Und wenn Sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad möglich wäre: Wir schauen gemeinsam, ob sich ein Antrag lohnt, und helfen dabei.

Nicht verfallen lassen

Der Entlastungsbetrag lässt sich ansparen, wenn er in einem Monat nicht genutzt wird. Aber Achtung: Restbeträge aus einem Jahr verfallen jeweils zum 30.06. des Folgejahres. Es lohnt sich also, rechtzeitig zu starten.

Häufige Fragen zu den Kosten

Muss ich Geld vorstrecken?

Nein. Nach unserer Anerkennung rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Sie reichen nichts ein.

Was passiert mit ungenutzten Monaten?

Der Entlastungsbetrag sammelt sich an. Restbeträge verfallen erst zum 30.06. des Folgejahres. Wir behalten das für Sie im Blick.

Gibt es versteckte Kosten?

Nein. Keine Anfahrtskosten in Flensburg, keine Vermittlungsgebühr, keine Vertragsbindung mit Kleingedrucktem.

Alles Wichtige auf einem Blatt

Unser Angebot, die Kosten und wie es losgeht: zusammengefasst als PDF in großer Schrift. Zum Ausdrucken und Weitergeben, auch für die Eltern.

Infoblatt als PDF herunterladen

Seien Sie von Anfang an dabei

Wir starten in wenigen Monaten in Flensburg. Auf der Warteliste erfahren Sie es als Erste.

Auf die Warteliste