Verhinderungspflege stundenweise: der übersehene 3.539-Euro-Topf.
Wer einen Angehörigen pflegt, kennt das: Man bräuchte einfach mal einen Nachmittag. Für den eigenen Arzttermin, für den Sport, für nichts Bestimmtes. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege, und sie ist der am meisten übersehene Topf der Pflegekasse.
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn die private Pflegeperson verhindert ist, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzbetreuung (§ 39 SGB XI). Verhindert heißt nicht nur Urlaub oder Krankheit: Auch der wöchentliche Termin oder die dringend nötige Pause zählen. Seit Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €, ab Pflegegrad 2. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten Vorpflege ist dabei entfallen.
Das Besondere: Es geht auch stundenweise
Die meisten Familien denken bei Verhinderungspflege an ganze Urlaubswochen. Dabei lässt sich der Betrag auch für einzelne Stunden nutzen: der feste Nachmittag, an dem jemand da ist und die pflegende Tochter durchatmen kann. Gut zu wissen: Wird die Verhinderungspflege weniger als acht Stunden am Tag genutzt, läuft das Pflegegeld in voller Höhe weiter.
Ein Rechenbeispiel
Ein fester Nachmittag pro Woche mit drei Stunden Alltagshilfe: Das sind rund 12 Stunden im Monat, zusätzlich zu Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch. Bei üblichen Stundensätzen trägt der Jahresbetrag von 3.539 € einen solchen festen Termin über viele Monate. Kombiniert mit den anderen Töpfen kommen Familien so auf regelmäßige, verlässliche Unterstützung, ohne eigenes Geld.
Voraussetzungen auf einen Blick
- Pflegegrad 2 oder höher
- Die Pflege zu Hause übernimmt normalerweise eine private Pflegeperson, etwa ein Angehöriger
- Die Ersatzbetreuung kann ein Dienst, eine anerkannte Alltagshilfe oder auch eine Privatperson übernehmen
Und ShäRi?
Verhinderungspflege ist einer der drei Töpfe, die wir für Familien kombinieren. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir durch, was Ihrer Familie zusteht, ehrlich, inklusive der Frage, wo das Pflegegeld betroffen ist und wo nicht. Wir starten in wenigen Monaten in Flensburg. Auf der Warteliste erfahren Sie es als Erste.
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