Pflegegrad 1: Das steht Ihnen zu.
Pflegegrad 1 bekommt, wer im Alltag erste Einschränkungen hat, aber noch vieles selbst kann. Viele Familien beantragen ihn nie, weil sie denken: Dafür sind wir noch nicht so weit. Dabei ist Pflegegrad 1 genau dafür gedacht, dass es gar nicht erst so weit kommt.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Die Pflegekasse prüft, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigt. Dafür gibt es ein Punktesystem. Pflegegrad 1 heißt: Die Selbstständigkeit ist gering beeinträchtigt. Typisch sind Unsicherheit beim Gehen, Mühe im Haushalt oder erste Vergesslichkeit.
Diese Leistungen stecken drin
- Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für anerkannte Alltagshilfe, etwa Haushaltshilfe oder Begleitung.
- Zuschuss für Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € je Maßnahme, zum Beispiel für einen Badumbau oder Haltegriffe.
- Hausnotruf: Zuschuss zu den monatlichen Kosten.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, etwa für Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe.
- Kostenlose Pflegekurse und Beratung für Angehörige.
So beantragen Sie den Pflegegrad
- Rufen Sie bei der Pflegekasse an. Sie gehört zur Krankenkasse Ihres Familienmitglieds. Ein formloser Anruf genügt als Antrag.
- Die Kasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung, meist zu Hause.
- Bereiten Sie den Termin vor: Notieren Sie eine Woche lang, wobei Hilfe nötig ist. Auch die Dinge, die nur mit Mühe klappen.
- Nach einigen Wochen kommt der Bescheid. Bei einer Ablehnung lohnt sich oft ein Widerspruch.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein können neben Dienstleistern auch anerkannte Nachbarschaftshilfen den Entlastungsbetrag abrechnen. Die Anerkennung der Angebote vergibt das zuständige Landesamt. Die Pflegestützpunkte im Land beraten kostenlos und unabhängig, auch in Flensburg.
Wir helfen bei der Einschätzung
Sie sind unsicher, ob sich ein Antrag lohnt? Rufen Sie uns an. Wir hören zu, geben eine ehrliche Einschätzung und sagen auch, wenn ein Antrag noch keinen Sinn ergibt.
Seien Sie von Anfang an dabei
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