Was Ihnen 2026 noch zusteht: Ansprüche bei der Pflegekasse vor dem Jahreswechsel nutzen.
Viele Familien lassen jedes Jahr Geld bei der Pflegekasse liegen, oft ohne es zu wissen. Gerade jetzt, kurz vor dem Jahreswechsel und mit einer Pflegereform in Sicht, lohnt sich ein genauer Blick. Hier steht, was nach heutigem Recht gilt.
Der Umwandlungsanspruch: nur für den jeweiligen Monat
Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagshilfe nutzen, bei Pflegegrad 2 sind das rund 318 € im Monat. Dieser Betrag lässt sich nicht ansparen. Was in einem Monat nicht genutzt wird, ist weg. Gut zu wissen: Die Umwandlung kürzt das Pflegegeld anteilig. Ob sie sich für Ihre Familie lohnt, sollte man vorher durchrechnen.
Die Verhinderungspflege: ein Jahresbetrag bis 31. Dezember
Ab Pflegegrad 2 stehen bis zu 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, auch stundenweise. Der Betrag gilt für das Kalenderjahr. Was bis zum 31. Dezember nicht genutzt ist, verfällt, und im neuen Jahr beginnt der Betrag von vorn.
Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, ansparbar
Ab Pflegegrad 1 stehen jeden Monat 131 € für Hilfe im Alltag zu. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und lassen sich nach heutigem Recht noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Für 2026 wäre das der 30. Juni 2027.
Was die Pflegereform bedeuten könnte
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 eine Pflegereform beschlossen, die zum großen Teil ab 2027 gelten soll. Nach den bisherigen Plänen sollen der Entlastungsbetrag und der Umwandlungsanspruch neu geordnet werden. Was mit bereits angesparten Beträgen passiert, ist noch offen. Noch ist die Reform kein Gesetz, Bundestag und Bundesrat müssen erst zustimmen.
Unser Rat
- Warten Sie nicht bis zum Frühjahr. Was Ihnen 2026 zusteht, nutzen Sie am sichersten jetzt.
- Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel Entlastungsbetrag Sie angespart haben.
- Liegt noch kein Pflegegrad vor, stellen Sie den Antrag lieber früher als später. Leistungen gibt es erst ab dem Monat des Antrags. Unabhängig und kostenlos berät dazu der Pflegestützpunkt Flensburg.
Und ShäRi?
ShäRi ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir mit Ihnen aus, was Ihrer Familie 2026 noch zusteht, und sagen ehrlich, wo das Pflegegeld betroffen ist und wo nicht. Rufen Sie an unter 0177 1425190.
Lernen wir uns kennen
Im kostenlosen Erstgespräch hören wir zu, klären, was Sie brauchen, und rechnen aus, was Ihre Pflegekasse übernimmt.
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